Förderung · Berlin & Brandenburg · Stand Juli 2026
Balkonkraftwerk-Förderung in Berlin & Brandenburg
Berlin hatte mit SolarPLUS eines der bekanntesten Steckersolar-Programme des Landes — 19.000 geförderte Geräte, zeitweise 500 Euro pro Anlage. Seit November 2025 ist Schluss, und Brandenburg hat nie mitgespielt. Hier steht, was das für die Hauptstadtregion heißt: für offene Anträge, für Speicher-Pläne und für die Frage, ob sich die Anlage ohne Zuschuss rechnet.
TL;DR
In 30 Sekunden
Die Hauptstadtregion fördert nicht mehr. Berlins SolarPLUS-Steckersolar-Modul endete im November 2025, Brandenburg hatte nie ein Landesprogramm, Potsdams kommunaler Topf ist leer. Bewilligte Berliner Anträge bleiben gültig; SolarPLUS fördert 2026 noch Speicher, Denkmal-PV und Zählerschränke. Was allen bleibt: der Nullsteuersatz beim Kauf.
Berlin: Aufstieg und Ende des SolarPLUS-Moduls
Das Steckersolar-Modul von SolarPLUS war zeitweise das großzügigste Stadt-Programm Deutschlands: anfangs 500 Euro pro Anlage, zuletzt 250 Euro, abgewickelt über die Investitionsbank Berlin (IBB). Rund 19.000 Balkonkraftwerke wurden so gefördert — ein messbarer Teil des Berliner Steckersolar-Booms.
Ende 2025 zog der Senat den Stecker: Bei gesunkenen Gerätepreisen und guten Rahmenbedingungen seien Balkonkraftwerke „auch ohne staatliche Unterstützung wirtschaftlich“. Das SolarPLUS-Programm selbst läuft weiter — seit Januar 2026 mit Fokus auf Batteriespeicher, Photovoltaik auf denkmalgeschützten Gebäuden und die Erneuerung von Zählerschränken. Für das Steckersolar-Set gibt es nichts mehr; wer aber ein Set mit Speicher plant, sollte den Speicher-Baustein prüfen.
Wenn dein Antrag noch läuft
Vor der Einstellung gestellte und bewilligte Anträge werden regulär abgewickelt. Es gelten die Fristen aus dem Bewilligungsbescheid: Anlage installieren, im Marktstammdatenregister eintragen, Nachweise über das IBB-Portal einreichen. Das Programmende ändert an einer bestehenden Bewilligung nichts.
Die Ironie der Berliner Begründung: Sie stimmt. Ein Set kostet heute die Hälfte von 2023 — der Zuschuss von damals steckt längst im Preis. Wer 2026 kauft, steht netto kaum schlechter da als ein Geförderter von 2023.
Brandenburg: konsequent ohne Programm
Brandenburg hat nie ein Landesprogramm für Steckersolargeräte aufgelegt — und auch die kommunale Landschaft ist 2026 praktisch leer. Der bekannteste frühere Topf, die Potsdamer Förderung, ist ausgeschöpft und wurde nicht neu aufgelegt.
Für Brandenburger heißt das: Die Fördersuche kannst du dir weitgehend sparen; ein kurzer Blick auf die Webseite der eigenen Kommune schadet nicht, mehr Aufwand lohnt aber selten. Die gute Nachricht steckt in der Fläche — das flache, wolkenarme Brandenburg gehört bei der Einstrahlung zu den besseren Regionen Norddeutschlands, und der Nullsteuersatz gilt hier wie überall.
Was 2026 noch bleibt
Der Nullsteuersatz — 19 % auf alles
Seit Januar 2023 gilt bundesweit der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG: 0 % Mehrwertsteuer auf Module, Wechselrichter, Halterung und Speicher — ohne Antrag, ohne Kontingent, ohne Stichtag. Das ist faktisch ein 19-Prozent-Rabatt und mehr wert, als es klingt: Bei einem 450-Euro-Set sind das rund 85 Euro.
Die Rechnung für die Region
Berlin holt rund 770 kWh im Jahr aus einem 800-Watt-Set — solides Mittelfeld, bei 84 Prozent Mieter-Quote meist als Geländer-Montage. Ob sich die Anlage an deinem Balkon rechnet, rechnet der Rendite-Rechner standortgenau durch; als Mieter hilft dir dein Anspruch aus § 554 BGB zur Vermieter-Zustimmung. Vertiefung: Stadt-Profil Berlin; alle Bundesländer in der Förderungs-Übersicht.
FAQ
Häufige Fragen
Fördert Berlin 2026 noch Balkonkraftwerke?
Nein. Das Steckersolar-Modul des Berliner SolarPLUS-Programms (zuletzt 250 Euro, davor 500 Euro Zuschuss) lief bis November 2025 und wurde für 2026 nicht fortgeführt — nach rund 19.000 geförderten Geräten. Die Begründung des Senats: Balkonkraftwerke seien bei den gesunkenen Preisen auch ohne staatliche Unterstützung wirtschaftlich.
Was fördert SolarPLUS 2026 stattdessen noch?
Das Programm läuft weiter, nur ohne Steckersolar: Seit Januar 2026 fördert SolarPLUS unter anderem Batteriespeicher, Photovoltaik auf denkmalgeschützten Gebäuden und die Erneuerung von Zählerschränken für PV-Anlagen. Wer ein Balkonkraftwerk mit separatem Speicher plant, sollte prüfen, ob der Speicher-Baustein greift — für das Steckersolar-Set selbst gibt es nichts mehr.
Ich habe meinen SolarPLUS-Antrag noch vor der Einstellung gestellt — was gilt?
Fristgerecht gestellte und bewilligte Anträge bleiben gültig und werden regulär ausgezahlt. Maßgeblich sind die Fristen und Nachweispflichten aus deinem Bewilligungsbescheid — Rechnung, Marktstammdatenregister-Nummer und geforderte Unterlagen rechtzeitig über das Portal der IBB einreichen.
Fördert Brandenburg Balkonkraftwerke?
Nein. Brandenburg hatte nie ein Landesprogramm für Steckersolargeräte, und auch auf kommunaler Ebene gibt es 2026 kaum noch etwas — frühere Töpfe wie der in Potsdam sind ausgeschöpft. Bleibt der bundesweite Nullsteuersatz (0 % Mehrwertsteuer beim Kauf), der ohne Antrag und Kontingent für alle gilt.
Kommt die Berliner Förderung zurück?
Angekündigt ist nichts (Stand 22. Juli 2026). Der Senat hat die Einstellung ausdrücklich mit der Wirtschaftlichkeit ohne Zuschuss begründet — eine Neuauflage wäre eine politische Kehrtwende. Verlässliche Anlaufstellen für den aktuellen Stand sind die IBB (ibb.de) und berlin.de, nicht die häufig veralteten Übersichten von Shop-Seiten.
Lohnt sich ein Balkonkraftwerk in Berlin und Brandenburg ohne Förderung?
Ja, in den meisten Konstellationen. Berlin liegt mit rund 770 kWh Jahresertrag pro 800-Watt-Set im soliden Mittelfeld, das flache Brandenburg teils darüber. Mit Set-Preisen von 300 bis 500 Euro (dank Nullsteuersatz) amortisieren sich viele Anlagen in vier bis sechs Jahren — die frühere Förderung hat es beschleunigt, war aber nie die Voraussetzung.
Belege
Quellen
- [1]Land Berlin / IBB — SolarPLUS-Programm, Einstellung des Moduls Steckersolargeräte zum November 2025, Programmumfang 2026. ibb.de
- [2]Berlin.de — SolarCity / SolarPLUS-Informationsseiten des Senats. berlin.de
- [3]Landeshauptstadt Potsdam — frühere kommunale Balkonkraftwerk-Förderung (ausgeschöpft). potsdam.de
- [4]§ 12 Abs. 3 UStG — Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp, seit 1. Januar 2023. gesetze-im-internet.de
Stand · 22. Juli 2026 · Programmstatus vor Entscheidungen direkt bei IBB und Kommune verifizieren — diese Seite ist eine Momentaufnahme, keine Förderberatung.