Förderung · Sachsen · Stand Juli 2026
Balkonkraftwerk-Förderung in Sachsen
Sachsen hatte eines der langlebigsten Steckersolar-Programme Deutschlands — rund 16.600 geförderte Anlagen in knapp drei Jahren. Seit dem 30. Juni 2026 ist es Geschichte. Hier steht, was das konkret bedeutet: für offene Anträge, für Mieter, die zu spät kommen, und für die Frage, ob sich die Anlage ohne die 300 Euro trotzdem rechnet.
TL;DR
In 30 Sekunden
Die Landesförderung ist beendet. Der Steckersolar-Teil des SAB-Programms (300 € für Mieter) trat zum 30. Juni 2026 außer Kraft; eine Neuauflage ist nicht angekündigt. Bereits bewilligte Anträge bleiben gültig. Dresden, Leipzig und Chemnitz haben keine eigenen Stadt-Zuschüsse — was bundesweit bleibt, ist der Nullsteuersatz beim Kauf.
Was das SAB-Programm war
Formal hieß es Förderrichtlinie Erneuerbare Energien und Speicher — FRL EEuS/2023, Programmteil B. Dahinter stand das unbürokratischste Landesprogramm, das es für Steckersolar in Deutschland gab: 300 Euro pauschal pro Wohneinheit, beantragt über das Online-Portal der Sächsischen Aufbaubank (SAB).
Die Eckdaten im Rückblick
- · 300 € Pauschale pro Wohneinheit und antragstellender Person
- · zuletzt nur noch für Mieter mit Hauptwohnsitz in Sachsen — das Eigentümer-Kontingent war früher erschöpft
- · Wechselrichter-Leistung maximal 800 Watt, Modulleistung mindestens 300 Wp
- · Antrag zwingend vor dem Kauf; Nachweise (Rechnung, Marktstammdatenregister-Nummer) nach Installation
- · Laufzeit August 2023 bis 30. Juni 2026 · rund 16.600 geförderte Anlagen
Drei Jahre, 16.600 Anlagen, eine Pauschale ohne Einkommensprüfung — gemessen an dem, was andere Länder aufgelegt und nach Wochen wieder eingefroren haben, war Sachsen der Ausdauerläufer unter den Förderprogrammen.
Der Stand seit dem 1. Juli 2026
Der Programmteil B ist planmäßig außer Kraft getreten — kein plötzlicher Förderstopp, sondern das in der Richtlinie angelegte Ende. Seit dem 1. Juli 2026 können keine neuen Anträge mehr gestellt werden.
Wenn dein Antrag noch läuft
Fristgerecht gestellte Anträge werden regulär weiterbearbeitet, bewilligte Zusagen bleiben gültig. Der Ablauf bleibt derselbe wie bisher: Anlage kaufen, installieren, im Marktstammdatenregister eintragen und die im Bescheid geforderten Nachweise über das SAB-Portal hochladen. Achte auf die Vorlagefristen in deinem Bewilligungsbescheid — sie laufen unabhängig vom Programmende weiter.
Wenn du zu spät kommst
Ein rückwirkender Antrag ist nicht möglich, und auch der Kauf „auf Verdacht“ in Erwartung einer Neuauflage ist riskant: Fast jedes Förderprogramm schließt bereits gekaufte Anlagen aus. Realistischer ist die umgekehrte Rechnung — prüfen, ob sich die Anlage ohne Zuschuss trägt. Dazu unten mehr.
Dresden, Leipzig, Chemnitz — kommunale Töpfe?
Die Suchanfragen legen es nahe, die Antwort ist trotzdem kurz: Ein eigenes städtisches Zuschussprogramm für Steckersolar ist uns weder in Dresden noch in Leipzig oder Chemnitz bekannt (Stand Juli 2026).
Das hat einen einfachen Grund: Die Landesförderung stand Bewohnern aller sächsischen Kommunen offen — ein zusätzliches Stadt-Programm hätte doppelt gefördert. Leipzig flankiert mit kostenloser kommunaler Energieberatung, Dresden verweist auf die Landesprogramme. Ob einzelne Kommunen nach dem Ende des SAB-Programms eigene Töpfe auflegen, ist offen — ein kurzer Blick auf die Webseite der eigenen Stadt vor dem Kauf kostet nichts.
Was 2026 noch bleibt
Der Nullsteuersatz — 19 % auf alles
Seit Januar 2023 gilt bundesweit der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG: 0 % Mehrwertsteuer auf Module, Wechselrichter, Halterung und Speicher. Das ist faktisch ein Rabatt von 19 Prozent auf den gesamten Kaufpreis — ohne Antrag, ohne Kontingent, ohne Stichtag. Für ein 400-Euro-Set sind das rund 76 Euro, die du gegenüber dem alten Steuersatz sparst.
Gefallene Set-Preise
Der zweite Effekt ist größer als jede Förderung: Komplette 800-Watt-Sets kosten 2026 etwa die Hälfte dessen, was 2023 beim Start des SAB-Programms fällig war. Wer heute ohne 300-Euro-Zuschuss kauft, zahlt netto häufig weniger als ein Geförderter im Jahr 2023.
Die ehrliche Rechnung: Nicht die Förderung hat Balkonkraftwerke wirtschaftlich gemacht, sondern der Preisverfall. Die 300 Euro waren das Sahnehäubchen — das Eis gibt es weiterhin.
Ob sich die Anlage an deinem konkreten Balkon rechnet, hängt von Ausrichtung, Verschattung und deinem Tagesverbrauch ab — der Rendite-Rechner rechnet es mit den Einstrahlungsdaten deines Standorts in 30 Sekunden durch. Für die Bundesländer-Übersicht aller Programme: zur Förderungs-Übersicht.
FAQ
Häufige Fragen
Gibt es 2026 noch eine Balkonkraftwerk-Förderung in Sachsen?
Nein, nicht mehr auf Landesebene. Der Programmteil B der Förderrichtlinie Erneuerbare Energien und Speicher (FRL EEuS/2023), über den die Sächsische Aufbaubank Steckersolargeräte bezuschusst hat, ist zum 30. Juni 2026 außer Kraft getreten. Eine Neuauflage war zum Stand dieser Seite (22. Juli 2026) nicht angekündigt. Bundesweit bleibt der Nullsteuersatz von 19 auf 0 % Mehrwertsteuer bestehen.
Ich habe vor dem 30. Juni 2026 einen Antrag gestellt — bekomme ich das Geld noch?
Ja. Fristgerecht gestellte und bewilligte Anträge bleiben gültig. Die Auszahlung läuft wie im Bewilligungsbescheid beschrieben: Anlage kaufen und installieren, dann Rechnung, Marktstammdatenregister-Nummer und geforderte Nachweise fristgerecht über das SAB-Portal einreichen. Maßgeblich sind die Fristen aus deinem Bescheid.
Wie viel hat Sachsen für Balkonkraftwerke gezahlt?
300 Euro pauschal pro Wohneinheit und antragstellender Person. Zuletzt galt das nur noch für Mieter mit Hauptwohnsitz in Sachsen — das Kontingent für Eigentümer war bereits vorher erschöpft. Seit Programmstart im August 2023 wurden rund 16.600 Balkonkraftwerke gefördert.
Fördern Dresden, Leipzig oder Chemnitz Balkonkraftwerke?
Ein eigenes städtisches Zuschussprogramm speziell für Steckersolargeräte ist uns in keiner der drei Städte bekannt (Stand Juli 2026) — die Landesförderung über die SAB war das maßgebliche Programm und stand Bewohnern aller sächsischen Kommunen offen. Leipzig bietet kommunale Energieberatung an. Vor einem Kauf lohnt ein kurzer Blick auf die Webseite der eigenen Stadt, da kommunale Töpfe kurzfristig entstehen können.
Kommt eine Neuauflage der sächsischen Förderung?
Angekündigt ist keine (Stand 22. Juli 2026). Ob nach dem Auslaufen des Programmteils B neue Mittel bereitgestellt werden, entscheidet der sächsische Haushaltsgesetzgeber. Verlässliche Anlaufstellen für den aktuellen Stand sind energie.sachsen.de und die Programmseite der Sächsischen Aufbaubank — nicht die Übersichten von Shop- oder Vergleichsseiten, die häufig veraltet sind.
Lohnt sich ein Balkonkraftwerk in Sachsen auch ohne Förderung?
In den meisten Konstellationen ja. Ein 800-Watt-Set kostet 2026 typischerweise 300 bis 500 Euro (dank Nullsteuersatz ohne Mehrwertsteuer) und erzeugt in Sachsen je nach Ausrichtung grob 600 bis 800 kWh im Jahr. Die Amortisation liegt damit häufig bei drei bis sechs Jahren — die frühere 300-Euro-Förderung hat das beschleunigt, war aber nie die Voraussetzung für Wirtschaftlichkeit.
Belege
Quellen
- [1]Sächsische Aufbaubank — Programmseite Balkonkraftwerke (Stecker-PV-Anlagen), FRL EEuS/2023 Programmteil B. sab.sachsen.de
- [2]Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz — Informationsseite Balkonkraftwerke. energie.sachsen.de
- [3]SAENA (Sächsische Energieagentur) — Merkblatt zur Balkonkraftwerk-Förderung über die SAB. saena.de
- [4]§ 12 Abs. 3 UStG — Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp, seit 1. Januar 2023. gesetze-im-internet.de
Stand · 22. Juli 2026 · Programmstatus direkt bei der SAB verifizieren, bevor du kaufst — diese Seite ist eine Momentaufnahme, keine Rechts- oder Förderberatung.